Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


I. Beschlusslage


In seiner Sitzung am 20.05.2003 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschlossen, dass die Straße „Berghausener Straße“ in Hunsheim / Berghausen in das Straßenausbauprogramm aufgenommen wird.


II. Beschluss der Abrechnungsgrundlage und Ausführungsplanung


II. 1 Abrechnungsgrundlage


Das durchzuführende Beitragserhebungsverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, da es sich um eine erstmalige Herstellung der Straße handelt.


Die erstmalige Herstellung kommt bei den sog. “in der Anlegung begriffenen Straßen” in Betracht; die nachmalige Herstellung bei den sog. “vorhandenen Straßen” im Rechtssinne sowie bei den bereits nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausgebauten Straßen.


Bei der „Berghausener Straße” handelt es sich nicht um eine “vorhandene Straße”, da ein Ausbau entsprechend den maßgeblichen Voraussetzungen noch nicht durchgeführt wurde.


Der Gemeindeanteil für den Straßenausbau nach dem Baugesetzbuch beträgt 10% des Erschließungsaufwandes, die restlichen 90 % sind von den Anliegern zu tragen.



II. 2 Der zwingende Grundausbau ist wie folgt vorgesehen:


  1. Gesamtaufbau


4 cm Asphaltfeinbeton

10 cm bituminöse Tragschicht

36 cm Frostschutzschicht

50 cm Gesamtaufbau


  1. Ausbaubreite


Die Berghausener Straße wird in einer Straßenbreite von 4,16 m einschließlich einer dreizeiligen Entwässerungsrinne und einer einseitigen Fahrbahneinfassung ausgeführt. Talseitig schließt ein 50 cm starkes Schotterbankett an die Fahrbahn an.

Am bergseitigen Fahrbahnrand ist ein Bankettstreifen in einer Gesamtbreite von 1,75 m als Schotterbankett geplant. Das Schotterbankett hat zusätzlich die Funktion als provisorische Gehwegbefestigung für die Schulkinder.

Die Kosten für das Schotterbankett werden von der Gemeinde getragen.



  1. Beleuchtung:


Als Beleuchtung sind 5 Peitschenmasten vorgesehen.


  1. Straßenentwässerung


Zur Straßenentwässerung wird talseits eine dreizeilige Rinne vorgesehen.

Die Enwässerung erfolgt über Straßenabläufe und neu anzulegende Sammelleitungen in die bestehenden Vorflutkanäle „ Ernst-Reuber-Weg“ und „ Wiesenstraße“


II. 3 Alternative


1. Die Variante I beinhaltet zusätzlich die Errichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Form von beidseitigen Grünbeeten und Aufpflasterungsflächen


2. Die Variante II beinhaltet die Errichtung einer Beleuchtung in Form von Bogenschirmleuchten gegenüber dem Standardausbau mit Peitschenlampen



II. 4 Bauzeit


Im Jahre 2006 ist der komplette Straßenausbau geplant.



III. Ausführung nach Anhörung der Bürger in einer 1. Bürgerversamm-lung


Die Maßnahme wurde in einer 1. Bürgerversammlung am 08.06.2005 präsentiert. Grundausbau und Varianten 1 und 2 sowie die geschätzten Beiträge wurden den Bürgern vorgestellt und erläutert.


Wie dem in der Anlage beigefügten Protokoll zu entnehmen ist, haben sich die anwesenden Bürger für die Variante I und gegen die Variante II ausgesprochen.


Das Ergebnis der Ausschreibung und der geplante Bauablauf soll den Bürgern in einer

2. Bürgerversammlung im Frühjahr 2006 vorgestellt werden.



Anlagen:


Ergebnisprotokoll der Bürgersammlung

Erläuterungsbericht der Entwurfsplanung


Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt:


1. die Straße „ Berghausener Straße“ in Hunsheim / Berghausen ( von der Kreuzung

Pastor – Goebel – Weg“ bis zu der Kreuzung „ Wiesenstraße“) als eine Erschließungsanlage nach dem Baugesetzbuch ( BauGB) auszubauen.

Die Planung wird in der Sitzung vorgetragen und anschließend erläutert.


2. Der Ausbau der Straße „ Berghausener Straße“ wird in Form des Grundausbaus durchgeführt.


3. Der Ausbau wird mit den Ergänzungen der Variante I ( Verkehrsberuhigung) ausgeführt

in Form von beidseitigen Grünbeeten als Fahrbahnverengung mit zusätzlicher Aufpflasterungsfläche


4. Bergseitig wird an den Fahrbahnrand ein 1,75 m breiter Schotterbankettstreifen angefügt.


Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt:

  1. die Straße „Berghausener Straße“ in Hunsheim / Berghausen (von der Kreuzung „Pastor-Goebel-Weg“ bis zur Kreuzung „Wiesenstraße) als eine Erschließungsanlage nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auszubauen.

  2. Der Ausbau der Straße „Berghausener Straße“ wird in Form des Grundausbaus durchgeführt.

  3. Der Ausbau wird mit den Ergänzungen der Variante I (Verkehrsberuhigung) in Form von beidseitigen Grünbeeten als Fahrbahnverengung mit zusätzlicher Aufpflasterung ausgeführt.

  4. Bergseitig wird an den Fahrbahnrand ein 1,75 m breiter Schotterbankettstreifen angefügt.




Verwaltungsdirektor Roos erläutert die Vorlage. Weiterhin erläutert Henning Klein vom Ing.-Büro Feldmann anhand einer Power-Point-Präsentation die Vorlage.

Es schließt sich eine kurze Diskussion an.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 17 dagegen: 0 Enthaltung: 0