Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:

Aufgrund der Bestimmungen des § 102 GO ist die Gemeinde Reichshof nicht verpflichtet ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, da die Einwohnergrenze von 25.000 Einwohner nicht überschritten wird.


In Anwendung dieser Vorschrift wurde das örtliche Rechnungsprüfungsamt am 15.06.1992 aufgelöst (Kosteneinsparung jährlich rund 60 TEUR).

Seit diesem Zeitpunkt wird die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wahrgenommen.


Überörtliche Prüfungen fanden regelmäßig (alle zwei Jahre) durch das Kreisprüfungsamt statt.

Ab 01.01.2003 obliegt diese Aufgabe der vom Land NRW gegründeten Gemeindeprüfungsanstalt.


Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 06.06.2005 besteht ein politisches Interesse daran, das Prüfungsamt des Oberbergischen Kreises mit der Prüfung einzelner Aufgabenfelder im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach § 103 GO Abs. 1 Nr. 1 zu beauftragen.

Entsprechende Mittel müssen im Haushaltsplan 2006 veranschlagt werden.

Als Anlage ist der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung beigefügt. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes des Oberbergischen Kreises, Herr Heiden, wird an der Haupt- und Finanzausschusssitzung teilnehmen.


Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind zu diesem TOP eingeladen



Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises



Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gemäß Anlage.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


  1. Der Gemeinderat beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gemäß der der Vorlage beigefügten Anlage.


  1. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Antrag des Ratsmitgliedes Osterberg, dass die Eröffnungsbilanz grundsätzlich von einem fremden Dritten geprüft werden soll.

Im Vorfeld der Vergabe der Prüfungsentscheidung sollen entsprechende Preisabfragen bei geeigneten Prüfungsinstitutionen durchgeführt werden.



Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0157 vom 12.09.2005 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.


Die Fraktionsvorsitzenden tragen im Namen ihrer Fraktion ihre Meinung zu diesem Tagesordnungspunkt vor.


Es erfolgt eine lebhafte Diskussion.


Ratsmitglied Osterberg schlägt vor, dass die Eröffnungsbilanz von Dritten geprüft wird und die übrigen Jahresabschlussprüfungsaufträge im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Oberbergischen Kreis (Entwurf) vom Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt werden sollen.


Die Ratsmitglieder Oettershagen und Flick sprechen sich ebenfalls für den Vorschlag von Herrn Osterberg aus.


Ratsmitglied Leienbach bejaht auch den Vorschlag, warnt aber vor den recht hohen Kosten bei einem umfassenden Prüfungsauftrag an das Kreisprüfungsamt.


Kämmerer Gennies teilt zur NKF-Eröffnungsbilanz mit, dass sie zurzeit erstellt wird, eine Vorlage an den Rat aber aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen (NKF-Projekt) in der Kämmerei im Jahre 2005 nicht mehr erfolgen wird.

Er empfiehlt, heute keine Entscheidung zur Prüfung zu treffen.

Erst nach Vorlage der Eröffnungsbilanz sollte der Rechnungsprüfungsausschuss über die Inanspruchnahme eines Dritten zur Prüfung der Eröffnungsbilanz entscheiden.


Bürgermeister Rolland bemerkt, dass mit dem Haushalt 2005 ein neuer Weg beschritten wurde und die Verwaltung nicht gegen die Prüfung durch Dritte ist.


Ratsmitglied Oettershagen weist auf den von der SPD gestellten Antrag hin (Antrag vom 23.04.2005 - Vorlage Nr. 119 vom 12.05.2005 -). Er schlägt vor, über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzustimmen.


Ratsmitglied Osterberg schließt sich diesem Vorschlag an.


Bürgermeister Rolland lässt nun über


  1. die Vorlage 0157 abstimmen und


  1. den Antrag des Ratsmitgliedes Osterberg, dass die Eröffnungsbilanz grundsätzlich von einem fremden Dritten geprüft werden soll.

Im Vorfeld der Vergabe der Prüfungsentscheidung sollen entsprechende Preisabfragen bei geeigneten Prüfungsinstitutionen durchgeführt werden.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 32 dagegen: 0 Enthaltung: 0




Abstimmungsergebnis:


dafür: 28 dagegen: 0 Enthaltung: 4