Sachverhalt:
Die oben genannten Wege wurden in Flurbereinigungsverfahren als Wirtschaftswege gewidmet.
Die Entwidmung wurde von anliegenden Eigentümern beantragt, die beabsichtigen, die Flächen käuflich zu erwerben. Die zu entwidmenden Flächen sind in den beiliegenden Lageplänen schraffiert gekennzeichnet.
Die Absicht der Wegeeinziehungen wurde im Reichshofkurier am 09.07.2005 bekanntgemacht. Die Anlieger der Wege sowie der zuständige Ortsvorsteher wurden vorab von der Angelegenheit unterrichtet.
Es gab keine Einwendung von Anliegern, Bürgern oder Ortsvorstehern.
Es wird daher vorgeschlagen, das Entwidmungsverfahren für die oben genannten Wege durchzuführen.
Ein Wirtschaftsweg, der im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurde, kann nur per Satzungsbeschluss wieder entwidmet werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung am Tag nach der Bekanntmachung im Reichshofkurier in Kraft.
Anlagen:
SATZUNG
Über die Einziehung von Wirtschaftswegen
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S: 666) in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Reichshof in seiner Sitzung am 27.06.2005 Folgendes beschlossen:
§ 1
Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Fläche der Wirtschaftswege
in Odenspiel, Gemarkung Wildberg/Erdingen, Flur 27, Teil aus Parzelle 57
in Schönenbach, Gemarkung Agger, Flur 38, Teil aus Parzelle 112
werden eingezogen.
§ 2
Die Einziehung ist mit Rechtskraft der Satzung vollzogen.
§ 3
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Entwidmung der folgenden Wegeparzellen. Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.
in Odenspiel, Gemarkung Wildberg/Erdingen, Flur 27, Teil aus Parzelle 57
in Schönenbach, Gemarkung Agger, Flur 38, Teil aus Parzelle 112
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt die Entwidmung der folgenden Wegeparzellen. Der der Vorlage beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.
in Odenspiel, Gemarkung Wildberg/Erdingen, Flur 27, Teil aus Parzelle 57
in Schönenbach, Gemarkung Agger, Flur 38, Teil aus Parzelle 112
Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0154 vom 10.08.2005 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 31 dagegen: 0 Enthaltung: 0