Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Entwurf zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf zur Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 48 „Blockhaus“ hat in der Zeit vom 04.07.2005 bis 04.08.2005 öffentlich ausgelegen.


Von Seiten der Öffentlichkeit (nach altem Recht Bürgerbeteiligung), der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind keine Anregungen eingegangen. Eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist daher nicht erforderlich.


Die Verwaltung schlägt vor, die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufhebung des Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 48 „Blockhaus“ zu beschließen.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB einzuleiten.





Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt, den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht als 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Blockhaus“ gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 8 BauGB aufzuheben.




Es wird folgender Beschluss gefasst:


  1. Der Rat beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht als 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.


  1. Der Rat beschließt, den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Blockhaus“ gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 8 BauGB aufzuheben.



Die Vorlage der Verwaltung Nr. 0153 vom 05.08.2005 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 31 dagegen: 0 Enthaltung: 0