Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Gemeinderat hat am 11.12.2023 aufgrund der Ausführungen in der Vorlage 2020/00352 die Verwaltung beauftragt, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit der Gemeinde Morsbach zu den Bereichen:


» Aufgaben der Zahlungsabwicklung inkl. der Aufgaben der Vollstreckung «,


» Aufgaben nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) « und


» Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule und der Kindertageseinrichtung «


im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit abzuschließen.


Der Bereich „Gewerbeangelegenheiten“ zählte bereits zu den vierzehn Themenfeldern einer möglichen konkreten Zusammenarbeit und war bereits in der Vorlage 2020/00352 wie folgt erwähnt:


Für die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der Gewerbeangelegen-heiten Morsbach / Reichshof ist das Rathaus in Reichshof-Denklingen vorgesehen ist. Die gemeinsame Aufgabenerledigung soll durch einen Mitarbeiter der Verwaltung Reichshof wahrgenommen werden. Details der Aufgabenübertragung auf Reichshof auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung sind noch zu erarbeiten und sollen einer späteren Beschluss-fassung durch den Gemeinderat unterliegen. Die Zusammenarbeit wird ab einem Zeitpunkt im zweiten Halbjahr 2024 angestrebt.


Die so geäußerte Absicht wird nun konkret. Die Sachbearbeiterin in Morsbach wird Ende August pensioniert. Mit der Fa. Allevo und den Beteiligten aus Morsbach und Reichshof wurde die Aufgabenerledigung genau beschrieben und der Stellenanteil festgelegt.


Der Absicht der Verwaltung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Zielsetzung der beschriebenen Ausweitung der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Morsbach zu schließen, hat der Personalrat am 11.06.2024 zugestimmt.

Im Einzelnen bedeutet dies,


  • dass die gemeinsame Bearbeitung der Gewerbeangelegenheiten für Morsbach / Reichshof im Rathaus in Reichshof-Denklingen verortet ist. Die Gemeinde Reichshof führt die gemeinsame Bearbeitung der Gewerbeangelegenheiten aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Morsbach der Gemeinde Reichshof gegen entsprechende Kostenerstattung die Durchführung der Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW.

Derzeit werden die für die Aufgabenwahrnehmung in beiden Gemeinden vorhandenen Stellenanteil zusammengefasst. In der Kooperation wird der Stellenanteil auf 0,74 festgelegt. Die Zusammenarbeit wird ab 01.09.2024 angestrebt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist der Beschlussvorlage angefügt.


Bei der angefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung handelt es sich um eine mandatierende Vereinbarung nach der die übernehmende Kommune die Aufgabe in fremdem Namen durchführt und somit die abgebende Kommune vertritt.




A nlagen:


  • Ö ffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Bearbeitung »Aufgaben der Gewerbeangelegenheiten« zwischen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof








Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen / der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die der Beschlussvorlage angefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Morsbach zu dem Bereich »Aufgaben der Gewerbeangelegenheiten« im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit abzu-schließen.

Falls sich nach der Beschlussfassung bis zur Unterzeichnung der Vereinbarungen notwendige Änderungen in den Vertragsformulierungen ergeben sollten, die den Wesensgehalt der Vereinbarungen nicht verändern, sind diese durch den vorstehenden Beschluss umfasst.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die der Beschlussvorlage angefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Morsbach zu dem Bereich »Aufgaben der Gewerbeangelegenheiten« im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit abzuschließen.

Falls sich nach der Beschlussfassung bis zur Unterzeichnung der Vereinbarungen notwendige Änderungen in den Vertragsformulierungen ergeben sollten, die den Wesensgehalt der Vereinbarungen nicht verändern, sind diese durch den vorstehenden Beschluss umfasst.



Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

31

dagegen:

0

Enthaltung:

0