Sachverhalt:


Im Zuge des Rechtsstreits mit einem gewerblichen Anbieter von Altkleidersammlungen hat die Gemeinde Reichshof ein Standortkonzept und ermessenslenkende Richtlinien zur Erteilung entsprechender Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern beschlossen.


In das Standortkonzept wurde ein Verteilerschlüssel der zu erteilenden Standorte zu je 1/3 an den BAV (Bergischer Abfallwirtschaftsverband), einen gemeinnützigen und einen gewerblichen Aufsteller aufgenommen der BAV, welchem von der Gemeinde Reichshof auch die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung vollständig übertragen wurde, subventioniert mit den Einnahmen aus den Altkleidersammlungen die von ihm erhobenen Abfallgebühren quer.


Das beschlossene Standortkonzept wurde nun vom zuständigen Verwaltungsgericht mit der Begründung, dass der BAV durch die vorgenannte Regelung unbillig bevorzugt würde, beanstandet. Mit der Neufassung des Standortkonzeptes und der Ermessensrichtlinien wird nun den gerichtlichen Bedenken begegnet:


Der Verteilerschlüssel wird durch eine Bewertungsmatrix ersetzt und die Befristung der zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse auf vier Jahre herabgesetzt. Ebenso beschränken sich die beizubringenden Bewerbungsunterlagen auf das straßenrechtliche Prüfungsprogramm.


Die Verwaltung schlägt vor, die Neufassung des Standortkonzept und der Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer, als Satzung zu beschließen.



Anlagen:


1. Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer


1.1 Standortliste


1.2 Übersichtsplan Standorte


1.3 Wertungsmatrix


2. Auflistung bestehender Standorte mit Aufstellern


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die Neufassung des Standortkonzeptes und der Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der Gemeinde Reichshof als Satzung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Neufassung des Standortkonzeptes und der Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der Gemeinde Reichshof als Satzung zu beschließen.


Herr Webel erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass den Ausschussmitgliedern eine Tischvorlage ausliegt, wo kleine Formulierungsänderungen im Standortkonzept nachträglich vorgenommen worden sind.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Vorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0