Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


1. Allgemein


Gemäß § 47 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Damit ist über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Reihenfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen zu berichten.


2. Anforderungen an den Inhalt


Das Abwasserbeseitigungskonzept muss entsprechend der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 folgende Angaben enthalten:


- Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen

- Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlungskammer, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe und Pumpwerke

- Angabe zu den Entwässerungsgebieten

- Angabe zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungs-konzept (NBK)

- Art der geplanten Maßnahmen, Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit


In das ABK 2023-2028 ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) gemäß dem LANUV-Arbeitsblatt 24 „Nachhaltiges kommunales Niederschlags-wasserbeseitigungskonzept, Arbeitshilfe zur Erstellung von ABK“ integriert.


Das NBK der 6. Fortschreibung ist ergänzt und überarbeitet worden.


Die erforderlichen Angaben werden im Abwasserbeseitigungskonzept, in einem Erläuterungsbericht ABK, in verschiedenen Tabellen und Übersichtsplänen dargestellt.


Der Erläuterungsbericht ABK ohne Anlagen und die Liste der geplanten Maßnahmen sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die umfangreichen planerischen Darstellungen und weitere Tabellen werden digital zur Verfügung gestellt. Sie werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.


3. Maßnahmen


Alle Baumaßnahmen mit Kostenauswirkung für die Gemeinde müssen hier dargestellt werden.


3.1. Abwicklung der Maßnahmen aus der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2017 bis 2022




3.1.1. Ordnungsnummer E 073.1 :

Regenwasserkanal Stadion Eckenhagen


Die Vorplanung verschiedener Alternativen ist erfolgt. Die Umsetzung der Maßnahme wird in die Jahre 2024/25 geschoben.


3.1.2. Ordnungsnummer 99.4 :

Kanalsanierung nach SüwVO Abw


Aufgrund der Auswertung der TV-Untersuchungen wird kontinuierlich ein Sanierungsplan aufgestellt. Danach werden die Kanäle entsprechend den „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ fortlaufend saniert.


3.1.3. Ordnungsnummer E 237.1 :

Anpassen Regenklärbecken Wehnrath


Im Gewerbegebiet Wehnrath sind die vorhandenen Regenklärbecken des 1. bis 4. Bauabschnittes den rechtlichen und technischen Anforderungen anzupassen. Dazu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Voraussetzung hierzu sind noch umfangreiche Gewässernachweise um die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das eingeleitete Oberflächenwasser zu ermitteln. Die Durchführung der Gewässernachweise und das Stellen der wasserrechtlichen Anträge sind in der Ordnungsnummer 99.7 erfasst. Die Gewässernachweise sind zwischenzeitlich erfolgt, jedoch stehen die Wasserrechtsanträge noch aus. Die bauliche Umsetzung ist für die Jahre 2024/25 vorgesehen.


3.1.4. Ordnungsnummer 2.6.7

Sammler Brüchermühle


Die Sanierung des Sammlers Denklingen-Brüchermühle wird vorraussichtlich im Frühjahr 2024 abgeschlossen.



3.1.5. Ordnungsnummer 2.6.10

Aufgabe RÜ Am Dreieck


Die Realisierung der Maßnahme hat sich wegen fehlender Grunddienstbarkeiten zeitlich verschoben und soll baulich in den Jahren 2024/25 umgesetzt werden.


3.1.6. Ordnungsnummer 2.9.2

RRB Denklingen Kindergarten


Hierbei handelt es sich um die Schaffung von zusätzlichem Rückhaltevolumen um den Asbach bei hohem Wasserstand zu entlasten. Die Realisierung der Maßnahme ist in den Jahren 2024/25 vorgesehen.


3.1.7. Ordnungsnummer 2.9.3

RRB Linkes Asbachufer Denklingen


Hierbei handelt es sich um die Schaffung von zusätzlichem Rückhaltevolumen um den Asbach bei hohem Wasserstand zu entlasten. Die Durchführung ist für die Jahre 2024/25 geplant.



3.2. Abwicklung neuer Maßnahmen aus der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2023 bis 2028


3.2.1. Ordnungsnummer 99:6 .

Neubau von Grundstücksanschlussleitungen


Unter dieser Ordnungsnummer werden zusätzliche Grundstücksanschlussleitungen bei Neubauten, aber auch der Neubau aufgrund der Sanierungsplanung mit 130.000,-€ jährlich finanziert


3.2.2. Ordnungsnummer 99.7-01 und 99.8-01 :

Wasserrechtsanträge nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Umsetzung der Auflagen der Genehmigungen

Für das Einleiten von Oberflächenwasser in ein Gewässer ist ein wasserrechtlicher Antrag nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

Die Erlaubnisse sind zeitlich befristet.

In den nächsten Jahren müssen für eine Vielzahl von Einleitungsstellen neue Anträge zu stellen. In Abhängigkeit der Gewässer sind quantitative und qualitative Anforderungen zu erfüllen. Die Anträge sollen aufgrund einer mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmten Prioritätenliste kontinuierlich erstellt werden und anschließend die baulichen Auflagen abgearbeitet werden.


3.2.3. Ordnungsnummer 5.30-02

Fremdwassersanierungskonzept (FWSK) Hunsheim

Aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Köln zum Netzplan der Kläranlage Wiehl wird für den „Bereich Hunsheim/ Berghausen (inkl. benachbarter Orte)“ ein Fremdwassersanierungskonzept aufgestellt. Die daraus resultierenden möglichen Sanierungsarbeiten sind kontinuierlich in den Jahren 2024 bis 2028 geplant.


3.2.4. Ordnungsnummer 1.30-01

Erneuerung/ Erweiterung Oberflächenwasserkanäle Breidenbach


Das Regenwassersystem in der Ortslage Breidenbach ist teilweise abgängig und muss erneuert und in Teilbereichen ergänzt werden. Hierzu soll im Jahr 2024 mit der Planung begonnen werden. Die bauliche Umsetzung soll in den Jahren 2025/2026 erfolgen.



3.2.5. Ordnungsnummer 1.30-02

Erneuerung/ Erweiterung Oberflächenwasserkanäle Sinspert


Das Regenwassersystem in Teilbereichen der Ortschaft Sinspert muss ergänzt werden, da durch die Verdichtung der Bebauung eine breitflächige Versickerung auf unbebauten Grundstücken nicht mehr möglich ist. Hierzu soll im Jahr 2024 mit der Planung begonnen werden. Die bauliche Umsetzung ist für die Jahre 2025/26 geplant.



3.2.6. Ordnungsnummer 99.9

Erneuerung vorhandener Kanalisation


Hierunter fällt die kontinuierliche Erneuerung der bei der SüwVKan als schadhaft eingestuften Kanäle.




3.2.7. Ordnungsnummer T03-01

Unterhaltung und Optimierung technischer Hochwasserschutz- Einrichtungen zum technischen Hochwasserschutz


Hierunter fallen die laufenden Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Rückhaltebecken und -räumen durch den Bauhof der Gemeinde Reichshof


3.2.7. Ordnungsnummer T07-01

Planung und Bau von Stauraumkanälen, Entlastungsanlagen, Regenrückhaltebecken etc. einschließlich der Änderung/ Erweiterung bestehender Anlagen


Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Maßnahme mit dem Aggerverband zur Reduzierung des Zuflusses aus dem Gebiet des Mähbaches in die Steinagger. Es ist vorgesehen ein Rückhaltebecken unter der Federführung des Aggerverbandes zu errichten. Im ABK sind zunächst nur die anteiligen Planungskosten für das Jahr 2025 berücksichtigt. Im Rahmen der Planung wird das notwendige Gesamtvolumen des Beckens ermittelt. Anschließend werden die Baukosten im Rahmen des jeweilig anteilig benötigten Rückhaltevolumen zwischen dem Aggerverband und der Gemeinde Reichshof aufgeteilt.


Anlagen:


1. Erläuterungsbericht

2. Maßnahmen


Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasserwerk empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2022 inklusive des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2023 bis 2028.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2022 inklusive des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2023 bis 2028.


Ratsmitglied Theis teilt mit, dass der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Es schließt sich eine kurze Aussprache an.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

24

dagegen:

2

Enthaltung:

4