Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Im Rahmen der sehr positiven Entwicklung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft seit dem Jahr 2018 mit zum Teil außerordentlich gutem Steuerertrag, hat sich der Liquiditätsbestand seit August 2018 von minus 10,4 Mio. EUR auf plus 6 Mio. EUR im November 2023 verändert.

Seit etwa November 2021 ist der Kassenbestand dauerhaft im Haben. Die überschüssige Liquidität wurde bisher im Sinne eines Cash-Poolings als tagesfälliges Darlehen an das Abwasserwerk vergeben.

Um dieser Praxis und einer darüber hinaus möglichen Kapitalanlage bei Dritten Regeln zu geben, wird diese Anlagerichtlinie geschaffen.

Für Kapitalanlagen bei Dritten soll gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 (MBl. NRW S.744) in der Fassung des RdErl. Vom 30.11.2022 (MBl. NRW S. 1029) die Kommune sachgerechte und vertretbare Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung und unter Beteiligung ihrer Vertretungskörperschaft schaffen.



Anlagen:

  • Entwurf der Anlagerichtlinie der Gemeinde Reichshof


Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen / der Gemeinderat beschließt die Anlagerichtlinie der Gemeinde Reichshof für die Kapitalanlage.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Anlagerichtlinie der Gemeinde Reichshof für die Kapitalanlage.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

27

dagegen:

0

Enthaltung:

3