Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 09.12.2019 die Verwaltung beauftragt, die mögliche Kooperationserweiterung mit der Gemeinde Morsbach sowie die Vorbereitung und die Einrichtung möglicher neuer Kooperationen bzw. Kooperationsfelder zu bestimmen und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu analysieren oder analysieren zu lassen. (Vorlage 2014/00534).

Daraufhin haben die Verwaltungen in Morsbach und Reichshof gemeinsam bei der Bezirksregierung Köln einen Projektförderungsantrag zur Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung neuer, als auch die Erweiterung bestehender Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit gestellt. Die Bezirksregierung hat mit Bescheid vom 06.10.2020 eine 90 %ige Projektförderung über 64.800 EUR bewilligt. Zur Projektdurchführung wurde die Fa. Allevo, Kommunalberatung GmbH aus Meerbusch beauftragt.


Die Fa. Allevo hat am 17.08.2022 in einer gemeinsamen Sitzung der Haupt- und Finanzausschüsse der Gemeinden Morsbach und Reichshof das Ergebnis ihrer Analyse zur Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Morsbach und Reichshof vorgestellt und erläutert (Vorlage 2020/00232).

In der Folgezeit wurden aus den 14 Themenfeldern einer möglichen Zusammenarbeit konkret die Aufgabenbereiche:

Gemeinsame Zahlungsabwicklung / Vollstreckung

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Erhebung von Elternbeiträgen

und Gewerbeangelegenheiten

vertieft besprochen und bis auf die Gewerbeangelegenheiten auch zu einem konkreten Abschluss gebracht.


Auf der Grundlage der theoretischen Möglichkeiten aus einer gemeinsamen Aufgabenerledigung mit Synergieeffekten, vorhandener oder bevorstehender Vakanzen und vorhandener bzw. angestrebter Softwareausstattung, bestand die Herausforderung darin, eine Kombination aus geeigneten (Ausbildung / Vergütung) und motivierten Kolleginnen und Kollegen sowie zur Verfügung stehender Arbeitsplätze und Räumlichkeiten zu finden und damit eine erfolgreiche Ausweitung der Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Morsbach und Reichshof zu ermöglichen.


Der Absicht der Verwaltung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Zielsetzung der Ausweitung der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Morsbach zu schließen, hat der Personalrat am 31.08.2023 zugestimmt.


Im Einzelnen bedeutet dies,

  • dass die gemeinsame Zahlungsabwicklung / Vollstreckung Morsbach / Reichshof im Rathaus in Morsbach verortet ist. Die Gemeinde Morsbach führt die Aufgaben der gemeinsamen Zahlungsabwicklung / Vollstreckung aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Reichshof der Gemeinde Morsbach die Durchführung der Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW.

    Die Zahlungsabwicklung / Vollstreckung hatte in beiden Kommunen insgesamt einen Stellenumfang von ca. 8. In der Kooperation wird mit ca. 7 Stellen gestartet. Perspektivisch wird ein Stellenumfang von ca. 6,5 angestrebt. Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Reichshof werden auf der Grundlage eines Personalgestellungsvertrages der Gemeinde Morsbach zugewiesen. Die Zusammenarbeit soll am 01.02.2024 beginnen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist der Beschlussvorlage angefügt.


  • dass die gemeinsame Erbringung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in Morsbach / Reichshof im Rathaus in Morsbach verortet ist. Die Gemeinde Morsbach führt die Aufgaben der „Gleichstellungsbeauftragten" aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Reichshof der Gemeinde Morsbach die Durchführung der Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW. Der Stellenumfang liegt bei 0,67.

    Die Aufgabe der Gleichstellung wird in Morsbach von der derzeitigen Kassenleiterin wahrgenommen. Mit der Übernahme der Leitung der gemeinsamen Zahlungsabwicklung wird deren Aufgabe auf die Person der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Reichshof übergehen, die auf der Grundlage eines Personalgestellungsvertrages der Gemeinde Morsbach zugewiesen wird. Die Zusammenarbeit soll am 01.02.2024 beginnen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist der Beschlussvorlage angefügt.


  • dass die gemeinsame Erhebung von Elternbeiträgen für Morsbach / Reichshof im Rathaus in Reichshof-Denklingen verortet ist. Die Gemeinde Reichshof führt die gemeinsame Erhebung der Elternbeiträge aus. Hierzu überträgt die Gemeinde Morsbach der Gemeinde Reichshof die Durchführung der Aufgaben auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung gem. § 23 GkG NRW.

    Derzeit werden 1,7 Stellen für die Aufgabenwahrnehmung in beiden Gemeinden zusammen eingesetzt. In der Kooperation wird der Stellenanteil auf 1,5 festgelegt. Die personelle Ergänzung für Reichshof erfolgt aus dem vorhandenen Personal der Verwaltung Reichshof. Die Zusammenarbeit wird ab 01.03.2024 angestrebt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist der Beschlussvorlage angefügt.



  • dass für die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der Gewerbeangelegenheiten Morsbach / Reichshof das Rathaus in Reichshof-Denklingen vorgesehen ist. Die gemeinsame Aufgabenerledigung soll durch einen Mitarbeiter der Verwaltung Reichshof wahrgenommen werden. Details der Aufgabenübertragung auf Reichshof auf der Grundlage einer mandatierenden Vereinbarung sind noch zu erarbeiten und sollen einer späteren Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegen. Die Zusammenarbeit wird ab einem Zeitpunkt im zweiten Halbjahr 2024 angestrebt.

Bei den angefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen handelt es sich um mandatierende Vereinbarungen, nach denen die übernehmende Kommune die Aufgabe in fremdem Namen durchführt und somit die abgebende Kommune vertritt.


Anlagen:

  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die „Gemeindekasse Morsbach-Reichshof" zwischen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof

  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame „Gleichstellungsbeauftragte" zwischen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof

  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame „Erhebung von Elternbeiträgen" zwischen der Gemeinde Morsbach und der Gemeinde Reichshof



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen / der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die der Beschlussvorlage angefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Gemeinde Morsbach zu den Bereichen »Aufgaben der Zahlungsabwicklung inkl. der Aufgaben der Vollstreckung, Aufgaben nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG), Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule und der Kindertageseinrichtung« im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit abzuschließen.


Falls sich bis zur Unterzeichnung der Vereinbarungen notwendige Änderungen in den Vertragsformulierungen ergeben sollten, die den Wesensgehalt der Vereinbarungen nicht verändern, sind diese durch den vorstehenden Beschluss umfasst.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die der Beschlussvorlage angefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Gemeinde Morsbach zu den Bereichen »Aufgaben der Zahlungsabwicklung inkl. der Aufgaben der Vollstreckung, Aufgaben nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG), Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule und der Kindertageseinrichtung« im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit abzuschließen.


Falls sich bis zur Unterzeichnung der Vereinbarungen notwendige Änderungen in den Vertragsformulierungen ergeben sollten, die den Wesensgehalt der Vereinbarungen nicht verändern, sind diese durch den vorstehenden Beschluss umfasst.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Es schließt sich eine kurze Aussprache an.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

28

dagegen:

0

Enthaltung:

2