Beschluss: ungeändert beschlossen


Sachverhalt:

Aufgrund der bestehenden Gebührenausgleichsrückstellungen früherer Jahre wurde in den Jahren 2016 bis 2018 auf die Erhebung von Winterdienstgebühren verzichtet, ab dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2021 wurden 0,45 €/m erhoben.

Nach einem Höchststand der Gebührenausgleichsrückstellung zum 31.12.2018 i.H.v. 297.124 € verminderte sich die Rückstellung von 2018 bis 2022, auch aufgrund einer Verminderung der Winterdienstgebühren auf 0,30 €/m im Jahr 2022, zum 31.12.2022 auf 105.362 €.

Für das Jahr 2023 wird mit einem Fehlbetrag i.H.v. 38.818 € kalkuliert, so daß sich die Gebührenausgleichsrückstellung zum 31.12.2023 um diesen Betrag auf voraussichtlich
66.544 € verringern wird.

Vor dem Hintergrund, daß im Jahr 2024 mit einem Aufwand i.H.v. 191.200 € kalkuliert wird (das entspricht bei 90%iger Kostendeckung 172.080 €), wird eine Winterdienstgebühr von 0,45 €/m und eine Kehrdienstgebühr von 0,79 €/m vorgeschlagen, was zu einer Gebühreneinnahme i.H.v. ca. 132.000 € im Jahre 2024 führen wird.

Die Differenz i.H.v. ca. 40.000 € wird wiederum aus der Gebührenausgleichsrückstellung entnommen. Somit verbleibt ein Betrag für zukünftige Gebührenausgleiche i.H.v. 26.544 €.

Abschließend zur Information die Gebührenentwicklung der letzten Jahre:

Veranlagungsjahr

2019

2020

2021

2022

2023

Kehrdienst

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

0,73 EUR/m

Winterdienst

0,45 EUR/m

0,45 EUR/m

0,45 EUR/m

0,30 EUR/m

0,30 EUR/m





Anlagen:

Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2024


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt den XXXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.05.1985 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation vom 30.10.2023.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt den XXXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.05.1985 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation vom 30.10.2023.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

23

dagegen:

0

Enthaltung:

7