Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Am 22.06.2017 wurde der vierte Nachtrag zur OGS - Satzung beschlossen, welcher am 08.07.2017 im Reichshofkurier veröffentlicht wurde. Nach genauer Betrachtung der Nachtragssatzung stellte sich heraus, dass Artikel 4 „die Erhöhung der Paragraphen 3 bis 9 um einen Paragraphen“ in der Nachtragssatzung nicht angewendet wurde. Die Paragraphen in den Artikel 6 bis 14 des IV. Nachtrags hätten somit um eins steigen müssen.

Dieser formeller Fehler ist bei der Erstellung der Reinschrift der Satzung nicht aufgefallen und wurde dabei fälschlicherweise korrigiert, sodass dieser Fehler erst einmal unentdeckt blieb.

Er wurde durch Zufall in diesem Jahr festgestellt und soll durch den VIII. Nachtrag geheilt werden.

Der Paragraph „Beitragsbefreiung/ Beitragsermäßigung“ existiert in der aktuellen OGS - Satzung nicht mehr. Dadurch müssen nur 7 anstatt der ursprünglichen 9 Artikel geändert werden.










Anlagen:

VIII. Nachtrag vom xx.xx.2023 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof vom 19.08.2011


Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt den VIII. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den VIII. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof zu beschließen.


Herr Hermes erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Semmler ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0